
Kundeninformationen
Kundeninformation für die Herstellungen Ihres Glasfaseranschlusses
Wir setzen auf modernste und minimalinvasive Verlegemethoden, durch die sich die Ausbaugeschwindigkeit signifikant erhöht. Das bedeutet eine kürzere Beeinträchtigung des Verkehrs und der Anwohner:innen.
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Planung
Vor Beginn der Grabungsarbeiten wird ein von uns beauftragtes Bauunternehmen mit Ihnen einen Termin für eine Begehung des Grundstücks vereinbaren.
Bei der bautechnischen Begehung wird das Bauunternehmen mit Ihnen die Lage des Hausanschlusses und die Linienführung des Leerrohres von der Grundstücksgrenze bis zur Hauseinführung abstimmen und ein Hausanschluss-Protokoll erstellen. Im Hausanschluss-Protokoll werden die Lage der zu errichtenden Leitungen, des Einleitungspunktes (EP) und des Anschlusspunktes (AP) dargestellt. Das Hausanschluss-Protokoll wird Teil des Vertrages über die Errichtung des Glasfaseranschlusses.
Inkludierte Leistung:
- Telefonische Kontaktaufnahme durch unsere Baufirma zur Vorinformation und Terminvereinbarung
- Monteur rund 30 Minuten vor Ort
- Wegzeit
- Baubegehungsprotokoll
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Tiefbauarbeiten
Die Grabarbeiten und die Rohrverlegung auf Ihrem Privatgrund sowie die Hauseinführung des Kabelschutzrohrs wird von einem von uns beauftragten Bauunternehmen durchgeführt.
Es wird eine Künette mit einer maximalen Gesamtlänge von 15 Metern in unbefestigter Oberfläche zwischen Grundgrenze und der Hausaußenkante hergestellt. In dieser Künette wird ein Kabelschutzrohr eingelegt und mit dem Rohr, das vom öffentlichen Gut kommt, verbunden. Die Hausaußenmauer wird durchdrungen und das Rohr wird bis in das Haus verlegt. Die Hauseinführung kann an der Außenwand sowohl unter- als auch oberirdisch (bis maximal 1m Höhe über Geländeoberkante) erfolgen. Im Falle einer oberirdischen Hauseinführung erfolgt diese „Aufputz“ in einem UV-beständigen Schutzrohr.
Danach wird die Oberfläche auf Ihrem Grundstück durch Wiederverfüllung, Verdichtung und Oberflächenwiederherstellung der unbefestigten Oberfläche sowie des Rasens durch Einsäen wiederhergestellt. Eine darüber hinaus gehende Wiederherstellung der Oberfläche (z.B. Anwuchspflege oder Blumenbeet) übernehmen wir nicht. Der Mauerdurchbruch wird wasser- und gasdicht verschlossen.
Inkludiert sind neben der Dienstleistung auch sämtliche Baumaterialien.
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Kabelverlegung und Spleißarbeiten
Schritt 1 – Zubringerkabel einblasen
Ein Glasfaserkabel wird vom letzten Verteilpunkt über die vorbereiteten Leerrohre bis in Ihr Haus eingeblasen.Schritt 2 – Glasfaserverkabelung im Haus
Die notwendigen Kabelverlegearbeiten innerhalb Ihres Gebäudes werden von einem von uns beauftragten Unternehmen auf einer maximalen Länge von 10 Metern durchgeführt. Das Kabel wird mittels Nagelschellen an der Wand befestigt oder in eine, von Ihnen beigestellte Leerverrohrung eingezogen. In dieser Installationsleistung ist bei Bedarf auch maximal 1 Mauerdurchbruch (Wand oder Decke) inkludiert.Schritt 3 – Verbinden der Glasfaserkabel
Anschließend werden diese beiden Kabel durch Spleißtechnik fix miteinander verbunden und eine Glasfaserabschlussdose wird gesetzt.Schritt 4 – Herstellung des Hausanschlusses
Zuletzt erfolgt die Installation der Anschlusseinheit (ONT), die das Signal für den Endnutzer bereitstellt. Das ONT benötigt einen, von Ihnen bereitzustellenden 230 V Stromanschluss in maximal 0,5 Meter Entfernung. Wir verbinden die Glasfaserabschlussdose mit dem ONT und schließen es an den Strom an.Schritt 5 – Inbetriebnahme des Hausanschlusses
Das ONT wird durch unseren Monteur direkt im System der SCA registriert. Es erfolgt eine Messung der Signalwerte Ihrer neu installierten Glasfaserverbindung und damit eine funktionale Abnahme der gesamten Leitung.Inkludiert sind:
- 2 Monteure zu je ca. 2 Stunden samt Einblaskompressor und Spleißgerät
- Glasfaserzubringerkabel
- Glasfaserkabel Inhouse
- Glasfaserabschlussdose
- ONT
- Patchkabel
- Klein- und Hilfsmaterial
- Inbetriebnahme und Abnahmemessung
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Sonderleistungen und Mehrkosten
Sollte sich im Zuge der Begehung Ihres Grundstücks zeigen, dass die in den Punkten 1 bis 3 beschriebenen Leistungen zur Herstellung Ihrer Gigabit Komfort-Installation nicht ausreichen, werden wir Sie über erforderliche Mehrkosten informieren. Wir werden Ihnen in diesem Fall ein Nachtragsangebot machen, welches Sie akzeptieren oder ablehnen können. Wenn Sie das Nachtragsangebot akzeptieren, werden die erforderlichen Arbeiten durchgeführt. Sollten Sie mit diesen zusätzlichen Kosten nicht einverstanden sein, nehmen wir dies als Ihren Vertragsrückritt zur Kenntnis. In diesem Fall werden Ihnen allfällig bereits gezahlte Anschlusskosten zurückerstattet.
Mehrkosten sind beispielsweise in den folgenden Fällen erforderlich:
- Die Zuleitung erfolgt über befestigte Oberflächen (asphaltierte, betonierte, gepflasterte oder sonst befestigte Oberflächen).
- Die Distanz zwischen dem Übergabepunkt an der Grundstücksgrenze und dem Gebäude beträgt mehr als 15m.
- Die Distanz gebäudeinnenseitig beträgt mehr als 10m.
- Es ist mehr als ein Wanddurchbruch oder mehr als ein Deckendurchbruch notwendig.
- Hauseinführungen unter- bzw. oberirdisch bei mehr als 1m Abstand zur Geländeoberkante inklusive Kabelschutzrohr.
- Es sind zusätzliche Arbeiten auf öffentlichem Grund erforderlich, um den Hausanschluss herstellen zu können, wenn Sie Ihren Anschluss erst nach der initialen Erschließung des Gebietes bestellt haben.
- Falls Informationen zu Leitungen nicht zur Verfügung stehen: Ortung von allfällig bestehenden Leitungen im Innen- und Außenbereich (z.B. Wasserleitungen, Stromleitungen, Fußbodenheizungen, Flächenkollektoren, Gartenbewässerungsanlagen ...)
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Rücktrittsrecht von Speed Connect Austria
Wir behalten uns vor, von dem Vertrag über die Errichtung eines Glasfaseranschlusses zurückzutreten, wenn sich im Zuge der Begehung herausstellt, dass der Glasfaseranschluss bautechnisch nur mit erheblichem Mehraufwand oder Risiken realisierbar ist, welche über die typischerweise zu erbringenden Leistungen bei der Errichtung eines Hausanschlusses hinausgeht, oder wenn sich der Anschluss Ihrer Nutzungseinheit als rechtlich, wirtschaftlich oder technisch nicht durchführbar erweist. In diesem Fall werden Ihnen allfällig bereits gezahlte Anschlusskosten zurückerstattet.